RS OGH 1987/9/30 9ObA45/87, 8Ob634/92, 6Ob175/98y, 2Ob213/04v, 2Ob238/07z, 2Ob238/09b, 4Ob119/11w, 1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1987
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Norm

IPRG §10
IPRG §12
IPRG §49

Rechtssatz

Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 45/87
    Entscheidungstext OGH 30.09.1987 9 ObA 45/87
    Veröff: SZ 60/192 = JBl 1989,402 = GesRZ 1988,226
  • 8 Ob 634/92
    Entscheidungstext OGH 14.07.1993 8 Ob 634/92
    Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. (T1) Veröff: ÖBA 1994,165 = ZfRV 1994,79 (Hoyer)
  • 6 Ob 175/98y
    Entscheidungstext OGH 29.10.1998 6 Ob 175/98y
    nur T1
  • 2 Ob 213/04v
    Entscheidungstext OGH 04.10.2004 2 Ob 213/04v
    Auch
  • 2 Ob 238/07z
    Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 238/07z
    nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. (T2); Beisatz: Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen. (T3)
  • 2 Ob 238/09b
    Entscheidungstext OGH 15.09.2010 2 Ob 238/09b
    Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/110
  • 4 Ob 119/11w
    Entscheidungstext OGH 19.10.2011 4 Ob 119/11w
    Vgl auch; Beis wie T3
  • 1 Ob 70/11t
    Entscheidungstext OGH 21.07.2011 1 Ob 70/11t
    Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4)
  • 9 Ob 68/13k
    Entscheidungstext OGH 25.03.2014 9 Ob 68/13k
    Auch; Beisatz: Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung. (T5)
  • 4 Ob 30/15p
    Entscheidungstext OGH 11.08.2015 4 Ob 30/15p
    Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis. (T6); Beis wie T3; Beis wie T5
  • 5 Ob 52/22s
    Entscheidungstext OGH 25.05.2022 5 Ob 52/22s
    nur T4

Schlagworte

Personalstatut, Sitzstatut, Vollmachtsstatut, Stellvertretungsstatut

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077038

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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