RS OGH 1987/10/6 5Ob85/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1987
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Norm

EO §381 A
EO §381 D
MRG §9 Abs1

Rechtssatz

Unter den Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO kann dem Gegner der gefährdeten Partei auch die einstweilige Duldung der Veränderung eines bestehenden Zustandes aufgetragen werden, wenn neben den Gefährdungsvoraussetzungen der materiellrechtliche Duldungsanspruch behauptet und bescheinigt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004942

Dokumentnummer

JJR_19871006_OGH0002_0050OB00085_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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