RS OGH 1987/10/6 10ObS85/87, 10ObS356/88, 10ObS445/89, 10ObS216/90, 10ObS193/91, 10ObS36/95, 10ObS28

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Veröffentlicht am 06.10.1987
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Norm

ASVG §162 Abs3

Rechtssatz

Unter "Kalendertag" im Sinne des Abs 3 ist jeder Tag zu verstehen, der in den für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes maßgebenden Zeitraum fällt. Bei der Berechnung des Wochengeldes ist daher - von den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmsfällen abgesehen - der für diesen Zeitraum gebührende, um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsverdienst durch die Gesamtanzahl dieser Tage ohne Rücksicht darauf zu teilen, inwieweit die Versicherte tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht hat und damit Anspruch auf Entgelt hatte.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 85/87
    Entscheidungstext OGH 06.10.1987 10 ObS 85/87
    Veröff: SZ 60/199 = SSV-NF 1/38
  • 10 ObS 356/88
    Entscheidungstext OGH 10.01.1989 10 ObS 356/88
    Veröff: SSV-NF 3/5
  • 10 ObS 445/89
    Entscheidungstext OGH 27.02.1990 10 ObS 445/89
    nur: Bei der Berechnung des Wochengeldes ist daher - von den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmsfällen abgesehen - der für diesen Zeitraum gebührende, um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsverdienst durch die Gesamtanzahl dieser Tage ohne Rücksicht darauf zu teilen, inwieweit die Versicherte tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht hat und damit Anspruch auf Entgelt hatte. (T1) Veröff: SSV-NF 4/19
  • 10 ObS 216/90
    Entscheidungstext OGH 23.10.1990 10 ObS 216/90
    Auch; nur T1
  • 10 ObS 193/91
    Entscheidungstext OGH 24.09.1991 10 ObS 193/91
    nur T1; Veröff: SSV-NF 5/95
  • 10 ObS 36/95
    Entscheidungstext OGH 11.04.1995 10 ObS 36/95
    Auch; Beisatz: Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Karenzurlaubsgeld und Notstandshilfe sind seit der 50.ASVGNov derart zu berücksichtigen, daß der jeweilige Leistungsbezug im Sinne des § 41 Abs 1 AlVG um achtzig Prozent aufgestockt wird, was auch für den Fall "gemischter Bedeckung" gilt. (T2)
  • 10 ObS 287/02g
    Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS 287/02g
    Vgl aber; Beisatz: Da diese Rechtsprechung zu einem vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Härtefall führte, wenn vor dem Kalendermonat des Eintritts des Versicherungsfalls nicht mindestens ein Kalendermonat des Bezuges eines Arbeitsverdienstes lag, wurde durch die 50.ASVG-Novelle (BGBl1991/676) in §162 Abs3 ASVG ein neuer Satz 2 aufgenommen, wonach in diesem Sonderfall der im Kalendermonat des Eintritts des Versicherungsfalls gebührende Arbeitsverdienst für die Bemessung des Wochengelds maßgeblich ist. (T3); Veröff: SZ 2002/140
  • 10 ObS 98/18m
    Entscheidungstext OGH 22.01.2019 10 ObS 98/18m
    Auch; Veröff: SZ 2019/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084099

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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