Norm
EO §381 ARechtssatz
Bei dem in § 9 MRG normierten im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG durchzusetzenden Duldungsanspruch des Hauptmieters handelt es sich um einen Anspruch, zu dessen Sicherung die Erlassung gerichtlicher einstweiliger Verfügungen grundsätzlich zulässig ist.Bei dem in Paragraph 9, MRG normierten im außerstreitigen Verfahren nach Paragraph 37, MRG durchzusetzenden Duldungsanspruch des Hauptmieters handelt es sich um einen Anspruch, zu dessen Sicherung die Erlassung gerichtlicher einstweiliger Verfügungen grundsätzlich zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004940Dokumentnummer
JJR_19871006_OGH0002_0050OB00085_8700000_001