RS OGH 1987/10/7 3Ob110/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1987
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Norm

ABGB §530 A

Rechtssatz

Eine Reallast kann auch für eine Leibrentenforderung begründet werden, wenn sie zur Sicherung der Versorgung und des Unterhalts des Berechtigten dient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0012189

Dokumentnummer

JJR_19871007_OGH0002_0030OB00110_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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