Rechtssatz
§ 568 ZPO ist nicht anzuwenden, wenn sich die Räumungsexekution gegen den Untermieter richtet, der sein Recht vom Wohnungseigentumsbewerber nach Übergabe der Wohnung ableitet.Paragraph 568, ZPO ist nicht anzuwenden, wenn sich die Räumungsexekution gegen den Untermieter richtet, der sein Recht vom Wohnungseigentumsbewerber nach Übergabe der Wohnung ableitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044971Dokumentnummer
JJR_19871008_OGH0002_0060OB00657_8700000_001