Norm
ABGB §905 IBRechtssatz
Buchgeld hat zwar die wirtschaftliche Funktion von Bargeld, ist es aber nicht, da es wegen der Zwischenschaltung eines weiteren Schuldners (zB der Bank) nicht sofort verfügbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017583Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.08.2015