Norm
MRG §2 Abs1Rechtssatz
Das von einem Dritten mit einem Wohnungseigentumsbewerber, dem ein Anwartschaftsrecht an der Eigentumswohnung eingeräumt wurde, begründete Bestandrecht ist ein Hauptmietrecht im Sinne des § 2 Abs 1 MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069528Dokumentnummer
JJR_19871015_OGH0002_0070OB00693_8700000_002