RS OGH 1987/10/20 4Ob557/87 (4Ob558/87), 1Ob562/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1987
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Norm

ABGB §1014
ABGB §1299 C
RAO §9

Rechtssatz

Vertritt etwa ein Rechtsanwalt im Zuge seiner Vertretungstätigkeit in einem Punkt eine unrichtige Rechtsauffassung, ohne daß dies nachteilige Folgen für seinen Klienten hat, so rechtfertigt dies auch nicht den Verlust oder auch nur eine Kürzung seines Entgeltanspruches.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0038735

Dokumentnummer

JJR_19871020_OGH0002_0040OB00557_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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