Norm
EuGVVO Art5 Nr2Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt gegeben ist, bedarf es aber vor allem dann einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Umstände, wenn der Aufenthalt des Kindes ein mehr oder weniger zwangsweiser ist, weil das Kind noch vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Zuweisung der Elternrechte von einem Elternteil in einen anderen Staat gebracht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0074327Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025