RS OGH 1987/10/20 11Os51/87

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Norm

StGB §159 Abs1 Z1

Rechtssatz

Der Vorwurf eines Sorgfaltsverstoßes durch Gründung und Führung eines Unternehmens ohne ausreichende Kapitalausstattung ist nur von der (voraussehbaren) Relation der künftigen Forderungen und Verbindlichkeiten abhängig. Konnten diese Verbindlichkeiten trotz Einsatzes von Eigenkapital nicht abgedeckt werden, dann ist die Schlußfolgerung auf eine in concreto ungenügende Kapitalausstattung mängelfrei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0095183

Dokumentnummer

JJR_19871020_OGH0002_0110OS00051_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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