RS OGH 1987/10/21 14ObA503/87

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Veröffentlicht am 21.10.1987
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Norm

AZG §7 Abs3
AZG §16 Abs3
AZG §16 Abs4
KollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtXV Z3

Rechtssatz

Kommt es im Rahmen der verlängerten Einsatzzeit zu einer Verlängerung der Arbeitszeit, ist aus dem in § 16 Abs 3 und 4 AZG erfolgten Verweis auf § 7 Abs 3 AZG zu schließen, daß die verlängerte Arbeitszeit Überstundenarbeit ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051499

Dokumentnummer

JJR_19871021_OGH0002_014OBA00503_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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