RS OGH 1987/10/21 1Ob641/87, 8Ob585/88, 2Ob173/12y, 2Ob67/14p

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Veröffentlicht am 21.10.1987
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Norm

ABGB §901 II1
ABGB §936 IV
ABGB §1118 A1

Rechtssatz

Bei Dauerschuldverhältnissen bedarf es zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Aufkündigung im allgemeinen nicht der Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017469

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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