Norm
ABGB §901 II1Rechtssatz
Bei Dauerschuldverhältnissen bedarf es zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Aufkündigung im allgemeinen nicht der Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017469Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014