RS OGH 1987/10/21 1Ob641/87

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Veröffentlicht am 21.10.1987
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Rechtssatz

Auch wenn durch einen Brand eine Betriebsunterbrechung eingetreten ist und der Franchisegeber eine Herabsetzung der Mindestfranchisegebühr verweigerte, ist der Franchisenehmer, der seinen Baumarkt auf eigene Gefahr zu führen hat, nicht berechtigt, den Vertrag mittels außerordentliche Aufkündigung zu lösen, da sein Risiko versicherbar war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030735

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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