RS OGH 1987/10/28 3Ob536/87

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Norm

MRG §30 Abs2 Z9 A2
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Kein dringender Eigenbedarf an einem Geschäftslokal zwecks Schaffung einer Existenzgrundlage für ein Kind des Vermieters, wenn die (zweite) Berufsausbildung (Gastwirt) nicht typischerweise auf die Ausübung des Berufes in Form einer selbständigen Tätigkeit abzielt und nicht dargetan wurde, daß der Beruf nur in dieser Form (und nicht etwa auch als Geschäftsführer oder Pächter) ausgeübt werden könne.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070607

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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