Rechtssatz
Die Äußerung, "den Fuß nicht mehr in die Firma zu setzen" und "die beiden Meister könnten ihn vergessen", lassen sich objektiv nur als Austrittserklärung deuten. (§ 48 ASGG)Die Äußerung, "den Fuß nicht mehr in die Firma zu setzen" und "die beiden Meister könnten ihn vergessen", lassen sich objektiv nur als Austrittserklärung deuten. (Paragraph 48, ASGG)
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, Dienstnehmer, Einstellung, Arbeitsniederlegung, Auslegung, Interpretation, Erklärung, WillenserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028660Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_009OBA00150_8700000_001