RS OGH 2023/2/21 9ObS25/87; 10ObS87/88; 10ObS74/88; 10ObS88/88; 10ObS210/88; 10ObS360/88; 10ObS283/9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1987
beobachten
merken

Rechtssatz

Unter den Begriff "Streitsachen nach dem GSVG" fallen auch die Angelegenheiten der Unfallversicherung der gewerblich selbständig tätigen Personen, sodass in diesen Rechtsstreitigkeiten die Senate mit zwei fachkundigen Laienrichtern aus dem Kreis der Arbeitgeber zusammenzusetzen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085526

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten