RS OGH 1987/11/4 9ObA126/87

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Veröffentlicht am 04.11.1987
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Norm

AngG §6 Abs3

Rechtssatz

Ein Dienstzettel "Eintrittsdatum 25.10.1971, Gehaltstafel A, Beschäftigungsgruppe 3, Berufsjahr 15" gibt die nach dem KV vorgesehene Gehaltseinstufung wieder, läßt aber nicht auf eine Vereinbarung, daß die Vordienstzeiten auch für die Bemessung der Abfertigung anzurechnen seien, schließen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Kollektivvertrag, Entgelt, Lohn, Einstufung, Höhe, Anrechnung, Angestellte, Satzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0027873

Dokumentnummer

JJR_19871104_OGH0002_009OBA00126_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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