Norm
GmbHG §2 Abs2Rechtssatz
Rechtsgeschäfte, die im Namen der GmbH vor ihrer Entstehung abgeschlossen wurden und im Gesellschaftsvertrag Deckung finden, wie zB Gründungskosten in dem dafür vorgesehenen Höchstbetrag und Sacheinlagen, sind für die GmbH nach ihrer Eintragung verbindlich; es bedarf hiezu keiner Erklärung der GmbH.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0059708Dokumentnummer
JJR_19871110_OGH0002_0020OB00575_8700000_002