RS OGH 1987/11/10 2Ob575/87, 1Ob616/94, 7Ob1516/95

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Norm

GmbHG §2 Abs2

Rechtssatz

Rechtsgeschäfte, die im Namen der GmbH vor ihrer Entstehung abgeschlossen wurden und im Gesellschaftsvertrag Deckung finden, wie zB Gründungskosten in dem dafür vorgesehenen Höchstbetrag und Sacheinlagen, sind für die GmbH nach ihrer Eintragung verbindlich; es bedarf hiezu keiner Erklärung der GmbH.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0059708

Dokumentnummer

JJR_19871110_OGH0002_0020OB00575_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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