RS OGH 1987/11/11 3Ob97/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1987
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Norm

EO §35 Af

Rechtssatz

Wenn nach dem anzuwendenden materiellen Unterhaltsrecht eine Herabsetzung des Unterhaltes für die Vergangenheit nicht möglich ist, kann dies nicht auf dem Umweg einer Oppositionsklage doch verwirklicht werden, und zwar auch nicht nur für den inländischen Rechtsbereich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000957

Dokumentnummer

JJR_19871111_OGH0002_0030OB00097_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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