Norm
EO §35 AfRechtssatz
Wenn nach dem anzuwendenden materiellen Unterhaltsrecht eine Herabsetzung des Unterhaltes für die Vergangenheit nicht möglich ist, kann dies nicht auf dem Umweg einer Oppositionsklage doch verwirklicht werden, und zwar auch nicht nur für den inländischen Rechtsbereich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000957Dokumentnummer
JJR_19871111_OGH0002_0030OB00097_8700000_002