RS OGH 2014/6/25 3Ob620/86, 3Ob37/14h

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Rechtssatz

Wurde bei einem Gemeinschaftskonto Kollektivzeichungsberechtigung vereinbart, so liegt ein Fall der Gesamthandforderung vor. Die Kreditunternehmung darf daher nur gemeinsame Auszahlungsverfügungen aller Kontoinhaber ausführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017306

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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