Norm
ABGB §890Rechtssatz
Wurde bei einem Gemeinschaftskonto Kollektivzeichungsberechtigung vereinbart, so liegt ein Fall der Gesamthandforderung vor. Die Kreditunternehmung darf daher nur gemeinsame Auszahlungsverfügungen aller Kontoinhaber ausführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017306Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016