Norm
EO §7 AaRechtssatz
Für die Lösung der Frage nach dem Gegenstand eines Vergleiches (hier:
ob der Vergleich über eine Löschungsklage iSd § 61 GBG geschlossen wurde) ist auch die Klage heranzuziehen, wenn sie dem Bewilligungsgericht vorliegt.ob der Vergleich über eine Löschungsklage iSd Paragraph 61, GBG geschlossen wurde) ist auch die Klage heranzuziehen, wenn sie dem Bewilligungsgericht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000226Dokumentnummer
JJR_19871111_OGH0002_0030OB00014_8700000_001