Norm
EO §35 AfRechtssatz
Zur Geltendmachung eines nach schweizerischem Recht eingetretenen Erlöschens eines Unterhaltsanspruches steht für den österreichischen Rechtsbereich unabhängig von den nach schweizerischem Recht zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen auf jeden Fall die Oppositionsklage offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000844Dokumentnummer
JJR_19871111_OGH0002_0030OB00097_8700000_001