Rechtssatz
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Schadensminderungspflicht ist der Versicherer leistungsfrei. Hat der Versicherungsnehmer erfolglos Weisungen erbeten, ist er weitgehend entschuldigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080656Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2021