RS OGH 2024/6/25 5Ob589/87; 8ObA1207/95; 1Ob139/97s; 8Ob98/13i; 9Ob53/17k; 4ob215/23f; 4Ob96/24g

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

ABGB §863 EI
HGB §346 C
  1. ABGB § 863 heute
  2. ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Schweigen darf nur in besonderen Ausnahmefällen Erklärungswert beigemessen werden. Auch das Schweigen des Empfängers auf ein den mündlichen Vertragsabschluß zusammenfassend darstellendes Schreiben, in dem das Vereinbarte unrichtig wiedergegeben wird, ist nicht als Zustimmung zur Änderung des mündlichen Vertrages anzusehen (so schon 1 Ob 613/76 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014347

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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