RS OGH 1987/11/17 10ObS90/87

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

AbkSozSi Österreich - BRD Art27
ASVG §247

Rechtssatz

Wenn in zwischenstaatlichen Abkommen (hier: § 27 AbkSozSi BRD) das zwischenstaatliche Verfahren für den Fall vorgesehen ist, daß ein Versicherter für den die Voraussetzungen des Abkommens zutreffen, eine Leistung beantragt, so steht dies einer Einleitung des zwischenstaatlichen Verfahrens im Fall der Stellung eines Antrages nach § 247 ASVG nicht entgegen, weil es sich dabei um einen vorgezogenen Teil des Leistungsverfahrens handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0076066

Dokumentnummer

JJR_19871117_OGH0002_010OBS00090_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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