Norm
ABGB §140 AdRechtssatz
Im Hinblick darauf, daß eine vergleichsweise Regelung der Eltern über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedarf, ist bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich davon auszugehen, daß dabei von den Bemessungsgrundsätzen nicht zum Nachteil des Kindes abgewichen wurde. Dafür, daß bei Abschluß eines Vergleiches nicht bloß eine einvernehmliche Ausmittlung des gesetzlichen Unterhaltsanspruches erfolgte, sondern dabei mit Absicht einzelne Bemessungsfaktoren vernachlässigt bzw überbewertet worden wären, ist derjenige beweispflichtig, der sich zu seinem Vorteil hierauf beruft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0047335Dokumentnummer
JJR_19871117_OGH0002_0100OB00506_8700000_001