RS OGH 1987/11/17 4Ob580/87, 6Ob2305/96f

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

MRG §12 A
MRG §14 Abs2 und 3

Rechtssatz

Im Gegensatz zur Abtretung des Mietrechtes nach § 12 MRG durch den scheidenden Mieter ist für das Eintrittsrecht nach § 14 Abs 2 und 3 MRG eine bestimmte Dauer der gemeinsamen Haushaltsführung nicht erforderlich; sie wird aber gelegentlich als Indiz für einen gemeinsamen Haushalt angesehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069467

Dokumentnummer

JJR_19871117_OGH0002_0040OB00580_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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