Norm
MRG §12 ARechtssatz
Im Gegensatz zur Abtretung des Mietrechtes nach § 12 MRG durch den scheidenden Mieter ist für das Eintrittsrecht nach § 14 Abs 2 und 3 MRG eine bestimmte Dauer der gemeinsamen Haushaltsführung nicht erforderlich; sie wird aber gelegentlich als Indiz für einen gemeinsamen Haushalt angesehen.Im Gegensatz zur Abtretung des Mietrechtes nach Paragraph 12, MRG durch den scheidenden Mieter ist für das Eintrittsrecht nach Paragraph 14, Absatz 2 und 3 MRG eine bestimmte Dauer der gemeinsamen Haushaltsführung nicht erforderlich; sie wird aber gelegentlich als Indiz für einen gemeinsamen Haushalt angesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069467Dokumentnummer
JJR_19871117_OGH0002_0040OB00580_8700000_001