RS OGH 1987/11/17 4Ob580/87, 1Ob542/89, 3Ob164/18s, 5Ob8/19s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

MRG §14 Abs2
MRG §14 Abs3

Rechtssatz

Übernachtet der Eintrittswerber bloß gelegentlich in der Wohnung des Mieters oder hält er sich dort nur zur Pflege des kranken Mieters auf, dann liegt kein gemeinsamer Haushalt vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069754

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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