RS OGH 1987/11/24 2Ob63/87

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Norm

EKHG §9 Abs2 C

Rechtssatz

Nimmt ein Fahrer wahr, daß jemand, der auf Grund seines Alters und seiner körperlichen Beschaffenheit beim Anfahren mehr gefährdet ist als ein durchschnittlicher Fahrgast, einsteigt, und hat er die Möglichkeit, diesen zu beobachten, dann kann bei Anwendung des im § 9 Abs 2 EKHG geforderten strengen Maßstabes verlangt werden, daß er ihn vor dem Anfahren noch einmal beobachtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058363

Dokumentnummer

JJR_19871124_OGH0002_0020OB00063_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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