RS OGH 1987/12/2 9ObA174/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1987
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Norm

ABGB §863 GI
JournG §1
KollV für die bei Wochenzeitungen angestellten Redakteure. Redakteursaspiranten und Reporter §7
KollV für die bei Wochenzeitungen angestellten Redakteure. Redakteursaspiranten und Reporter §19
KollV für die bei Wochenzeitungen angestellten Redakteure. Redakteursaspiranten und Reporter §25

Rechtssatz

Weder das JournG noch der KollV schränken den zulässigen Umfang der vereinbarten Arbeitspflicht eines Redakteur ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030884

Dokumentnummer

JJR_19871202_OGH0002_009OBA00174_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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