Norm
StPO §263 DRechtssatz
Das Unterbleiben der Anhörung des Angeklagten nach der Anklageausdehnung zu der ihm neu angelasteten Tat ist an sich nicht mit Nichtigkeit bedroht; ein derartiger Verfahrensmangel kann ausschließlich - unter der Voraussetzung erfolgloser Antragstellung - Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO begründen.Das Unterbleiben der Anhörung des Angeklagten nach der Anklageausdehnung zu der ihm neu angelasteten Tat ist an sich nicht mit Nichtigkeit bedroht; ein derartiger Verfahrensmangel kann ausschließlich - unter der Voraussetzung erfolgloser Antragstellung - Nichtigkeit nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 4, StPO begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0098865Im RIS seit
02.12.1987Zuletzt aktualisiert am
03.10.2023