Norm
ASVG §177 Anl1 Nr19Rechtssatz
"Beruf" ist nicht etwa im Sinn eines erlernten Berufes (§ 255 Abs 1 ASVG) zu verstehen, sondern hier ist jede Erwerbstätigkeit, auch wenn es sich nicht um einen Lehrberuf handelt, umfaßt."Beruf" ist nicht etwa im Sinn eines erlernten Berufes (Paragraph 255, Absatz eins, ASVG) zu verstehen, sondern hier ist jede Erwerbstätigkeit, auch wenn es sich nicht um einen Lehrberuf handelt, umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084358Dokumentnummer
JJR_19871202_OGH0002_009OBS00027_8700000_002