Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Ein innerer Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit des Organes ist zu bejahen, wenn ein Präsenzdiener während der Ruhezeit seines Wachdienstes die vorschriftswidrig nicht entladene Dienstwaffe zu spielerischen Zwecken verwendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050147Dokumentnummer
JJR_19871209_OGH0002_0010OB00039_8700000_001