Rechtssatz
In der Bestellung von Waren bzw in der Inanspruchnahme von Dienstleistungen kommt nach den Regeln redlichen Geschäftsverkehr schlüssig sowohl die Fähigkeit als auch die Bereitschaft zum Ausdruck, die gleichzeitig übernommenen Zahlungsverpflichtungen auch vertragskonform zu erfüllen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsleistungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094232Dokumentnummer
JJR_19871210_OGH0002_0120OS00150_8700000_001