Norm
B-VG Art57 Abs1Rechtssatz
Die sachliche Reichweite der beruflichen Immunität, also der Sinn der Worte "in diesem Beruf", ist eng auszulegen und beschränkt sich auf Äußerungen der Abgeordneten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Plenum oder in den Ausschüssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0053493Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2012