Norm
EO §156 IRechtssatz
Jedenfalls dann, wenn die zwangsweise Übergabe der kridamäßig versteigerten Liegenschaft gemäß § 156 Abs 2 EO (unrichtig) zugunsten des Masseverwalters bewilligt wurde, ist der Gemeinschuldner legitimiert, Einwendungen dagegen mit Klage geltend zu machen.Jedenfalls dann, wenn die zwangsweise Übergabe der kridamäßig versteigerten Liegenschaft gemäß Paragraph 156, Absatz 2, EO (unrichtig) zugunsten des Masseverwalters bewilligt wurde, ist der Gemeinschuldner legitimiert, Einwendungen dagegen mit Klage geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002747Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012