RS OGH 1987/12/16 3Ob535/87

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Norm

ABGB §923

Rechtssatz

Ein Bauwerk ist wegen Fehlens der vermöge der Natur des Geschäftes gemäß § 923 ABGB stillschweigend bedingenen Eigenschaften mangelhaft, wenn es nicht den von der Baubehörde erteilten Auflagen (hier: Verbesserung des Schallschutzes) entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018471

Dokumentnummer

JJR_19871216_OGH0002_0030OB00535_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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