RS OGH 1987/12/16 9ObA202/87, 9ObA27/88

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Norm

ABGB §1154b

Rechtssatz

Erst wenn ein Ereignis oder ein Umstand zwar auch auf Seite des Arbeitnehmers eintritt, jedoch in seiner Auswirkung über die Arbeitgebersphäre hinaus in vergleichbarer Weise die Allgemeinheit trifft, ist es gerechtfertigt, von einer Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers abzusehen, zB bei umfassenden Elementarereignissen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021452

Dokumentnummer

JJR_19871216_OGH0002_009OBA00202_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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