RS OGH 2009/2/24 9ObA99/87, 4Ob8/09v

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Rechtssatz

Die Klage auf Liquidierung bereits bemessener öffentlich - rechtlicher Dienstbezüge gehört vor den VfGH. (Art 137 B-VG). Ein Landeslehrer hat sie gegen das die Diensthoheit ausübende Bundesland zu richten, mag auch die liquidierende Stelle (Zentralbesoldungsamt) namens des Bundes die Zahlung verweigert haben.Die Klage auf Liquidierung bereits bemessener öffentlich - rechtlicher Dienstbezüge gehört vor den VfGH. (Artikel 137, B-VG). Ein Landeslehrer hat sie gegen das die Diensthoheit ausübende Bundesland zu richten, mag auch die liquidierende Stelle (Zentralbesoldungsamt) namens des Bundes die Zahlung verweigert haben.

VfGH vom 17.10.1957, A 2/57; Veröff: JBl 1958,69

Entscheidungstexte

  • RS0045583">9 ObA 99/87
    Entscheidungstext OGH 16.12.1987 9 ObA 99/87
    GlRS VfGH vom 07.03.1972, A 7/72 nur: Die Klage auf Liquidierung öffentlich - rechtlicher Dienstbezüge gehört vor den VfGH (Art 137 B-VG). (T1) Vgl auch; nur T1; Veröff: JBl 1988,735 (zustimmend Müller)
  • RS0045583">4 Ob 8/09v
    Entscheidungstext OGH 24.02.2009 4 Ob 8/09v
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Mittels Bescheid zuerkannte Förderungen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0045583

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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