Norm
EO §325Rechtssatz
Bei bestehendem Vorbehaltseigentum ist eine vorbereitende Exekution nach § 325 EO zur Ermöglichung einer Fahrnisexekution zusätzlich zur darüber hinaus erforderlichen Exekution nach § 331 EO überflüssig und unzulässig.Bei bestehendem Vorbehaltseigentum ist eine vorbereitende Exekution nach Paragraph 325, EO zur Ermöglichung einer Fahrnisexekution zusätzlich zur darüber hinaus erforderlichen Exekution nach Paragraph 331, EO überflüssig und unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004208Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_0030OB00154_8700000_003