Norm
ABGB §918 IVb2bbRechtssatz
Trat ein seine Pflicht zur Setzung einer Nachfrist nicht kennender Besteller (Hausfrau) ohne Setzung einer solchen vom Vertrag zurück, hat der säumige Unternehmer den Gläubiger auf seine Verpflichtung hinzuweisen und die geschuldete Leistung innerhalb angemessener Frist anzubieten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018382Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014