RS OGH 1988/1/12 4Ob595/87, 8Ob646/89

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Veröffentlicht am 12.01.1988
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Norm

MRG §10

Rechtssatz

Bei der Beurteilung eines vor dem Inkrafttreten des MRG vom Bestandnehmer erklärten Vorausverzichts auf Ersatz seiner Aufwendungen auf den Bestandgegenstand, geht es daher, soweit diese Ansprüche durch § 10 Abs 1 und 3 MRG geregelt werden, um Ansprüche, die erst nach dem Inkrafttreten des MRG entstanden sind, nicht aber um die Frage des Zurückwirkens von Gesetzen im Sinne des § 5 ABGB (so schon 3 Ob 519/87).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069899

Dokumentnummer

JJR_19880112_OGH0002_0040OB00595_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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