RS OGH 1988/1/20 1Ob5/88, 9ObA155/89, 2Ob340/99k

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Veröffentlicht am 20.01.1988
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Norm

ASVG §333 Abs1

Rechtssatz

Durch die Schaffung und Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung sollte dem versicherten Arbeitnehmer anstelle des Schadenersatzanspruches gegen den vielleicht nicht immer leistungsfähigen Schädiger ein Anspruch gegen die leistungsfähige Gesamtheit der Unternehmer gegeben werden; wenn ein Anspruch auf Ersatz von Personenschäden gegen Unternehmer und Gleichgestellte gar nicht zum Entstehen kommt, ist dies konsequent und im Sinne des sozialen Schutzgedankens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085675

Dokumentnummer

JJR_19880120_OGH0002_0010OB00005_8800000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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