Norm
ASVG §333 Abs1Rechtssatz
Durch die Schaffung und Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung sollte dem versicherten Arbeitnehmer anstelle des Schadenersatzanspruches gegen den vielleicht nicht immer leistungsfähigen Schädiger ein Anspruch gegen die leistungsfähige Gesamtheit der Unternehmer gegeben werden; wenn ein Anspruch auf Ersatz von Personenschäden gegen Unternehmer und Gleichgestellte gar nicht zum Entstehen kommt, ist dies konsequent und im Sinne des sozialen Schutzgedankens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085675Dokumentnummer
JJR_19880120_OGH0002_0010OB00005_8800000_007