RS OGH 1988/1/21 7Ob62/87

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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Norm

KSchG §20 Abs1

Rechtssatz

Der Begriff der Anzahlung, wie er in § 20 Abs 1 KSchG verwendet wird (und zuvor in § 3 Abs 1 RatenG 1961 verwendet wurde), nämlich als Teil des Preises, der spätestens bei der Übergabe der Sache zu entrichten ist, ist ohne weiteres auch auf nicht dem KSchG unterliegende Abzahlungsgeschäfte übertragbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0065705

Dokumentnummer

JJR_19880121_OGH0002_0070OB00062_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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