Norm
ABGB §364c B1Rechtssatz
Da die Rechtsposition des Verbotsberechtigten durch eine spätere Begründung einer zusätzlichen Eigentumsbeschränkung in Form eines grundbücherlich einverleibten (weiteren) Veräußerungs- und Belastungsverbots zugunsten eines in § 364c ABGB aufgezählten Angehörigen nicht berührt wird, fehlt ihm die Rekursberechtigung gegen die Bewilligung des nachrangigen Verbots mangels Beschwer.Da die Rechtsposition des Verbotsberechtigten durch eine spätere Begründung einer zusätzlichen Eigentumsbeschränkung in Form eines grundbücherlich einverleibten (weiteren) Veräußerungs- und Belastungsverbots zugunsten eines in Paragraph 364 c, ABGB aufgezählten Angehörigen nicht berührt wird, fehlt ihm die Rekursberechtigung gegen die Bewilligung des nachrangigen Verbots mangels Beschwer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0010721Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.11.2016