Norm
MRG §2Rechtssatz
Im Hinblick auf die von der alten Rechtslage abweichende Regelung des § 2 MRG erweist sich die zum MG hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation der vom Bestandnehmer einer ganzen Liegenschaft mit Dritten abgeschlossenen Mietverträge als überholt.Im Hinblick auf die von der alten Rechtslage abweichende Regelung des Paragraph 2, MRG erweist sich die zum MG hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation der vom Bestandnehmer einer ganzen Liegenschaft mit Dritten abgeschlossenen Mietverträge als überholt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069493Dokumentnummer
JJR_19880126_OGH0002_0050OB00007_8800000_001