RS OGH 1988/1/27 9ObS40/87, 10ObS210/92, 10ObS279/98x, 10ObS379/01k

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Veröffentlicht am 27.01.1988
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Norm

ASGG §87 Abs5
ZPO §355
ZPO §503 C6

Rechtssatz

Wird entgegen § 87 Abs 5 ASGG eine Person zum Sachverständigen bestellt, begründet dies keine Nichtigkeit, sondern einen Verfahrensmangel, der um wahrgenommen werden zu können, gemäß § 355 Abs 2 ZPO als Ablehnungsgrund vor Beginn der Beweisaufnahmen geltend gemacht werden muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0040659

Dokumentnummer

JJR_19880127_OGH0002_009OBS00040_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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