RS OGH 1988/1/27 9ObS38/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1988
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Norm

ASVG §105a

Rechtssatz

Weist jemand eine spastische Halbseitenschwäche mit Ausfallerscheinungen auf der gesamten linken Körperseite und dadurch auch eine Gehbehinderung auf, ist er einem - nicht hilflosen - Einarmigen nicht gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084173

Dokumentnummer

JJR_19880127_OGH0002_009OBS00038_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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