RS OGH 1988/2/9 4Ob2/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1988
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Norm

MSchG §1
MSchG §2
UWG §1 D3c
UWG §2 D6
UWG §9 B5

Rechtssatz

Das Markenrecht gibt dem Markenberechtigten (und dem Alleinvertriebsberechtigten, der von jenem seine Rechte ableitet) nicht die Befugnis, die Werbung für eine befugterweise mit der Marke versehene und in Verkehr gebrachten Originalware mit den vom Markeninhaber für die betreffende Ware hergestellten und gewidmeten Werbemitteln zu untersagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0066826

Dokumentnummer

JJR_19880209_OGH0002_0040OB00002_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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